Liebe Ausbilderinnen, liebe Ausbilder,
aufgrund der aktuellen landesweiten Schulschließungen ab 17.03.2020 bis 19.04.2020 werden die Schüler*innen in diesem Zeitraum durch die Lehrkräfte digital mit Unterrichts- und Lernmaterial versorgt.
Das Kultusministerium hat in diesem Zusammenhang für die Duale Ausbildung folgende Empfehlung ausgegeben:
„Müssen Auszubildende weiter in ihren Ausbildungsbetrieb, wenn die Berufsschule geschlossen hat?
Dies entscheidet der jeweilige Arbeitgeber. Für den Fall, dass den Berufsschülerinnen und -schülern ersatzweise Lernaufgaben in digitaler oder anderer Form zur Verfügung gestellt werden, bittet das Kultusministerium die Ausbildungsbetriebe, ihren Auszubildenden erforderliche Zeitfenster zur Verfügung zu stellen.“(vgl.: Anhang und https://static.kultus-bw.de/corona.html)
Wir bitten Sie als Schule, dass Sie für Ihre Auszubildenden entsprechend der Empfehlung ein Lernzeitfenster zur Verfügung stellen.
Vielen Dank für Ihre Kooperation und Unterstützung!
Liebe Grüße
Susanne Galla