KidCards-Rückgabe
Mittwoch, 06 Mai 2020
Die allgemeinen Regelungen für die KidCard-Rückgabe (s. auch KidCard-Antrag und Rückseite KidCard) besagen, dass KidCards, die nicht benötigt werden, unverzüglich – jedoch spätestens bis zum letzten Werktag des Vormonats – an die Schule oder alternativ auch an das Nahverkehrsamt des Landkreises zurückgegeben werden können. Nur in diesem Fall sind im Folgemonat keine Eigenanteile zu bezahlen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.tuticket.de/regelungen-fuer-die-rueckgabe-und-erstattung-von-kidcards/
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